Wertgutachten

Die fach- und sachgerechte Bewertung von Immobilien durch ein Verkehrswertgutachten gehört zu den wichtigsten, aber auch schwierigsten Bereichen der Immobilienwirtschaft, da es hier um hohe Geldbeträge geht, die im Rahmen von Erwerb, Verkauf oder Übertragung einer Immobilie anfallen.

Wenn Sie Ihr Objekt verkaufen möchten und eine Einschätzung des zu erzielenden Preises benötigen, reicht ein Kurzgutachten oder auch eine Stellungnahme zum Verkehrswert. Hierfür benötige ich einen Ortstermin. Die Stellungnahme umfasst dann 2 bis 3 Seiten und ist preislich günstig.

In Streitfällen brauchen Sie ein Verkehrswertgutachten. Dieses ist insbesondere dann sinnvoll, wenn Sie mit einer gerichtlichen Auseinandersetzung über den Verkehrswert der Immobilie rechnen. Das kann z.B. der Fall sein, wenn Sie sich im Rahmen einer Erbschaft oder Scheidung nicht mehr mit den betreffenden Parteien einvernehmlich auf einen Vermögensausgleich einigen können. Da das Wertgutachten durch einen zertifizierten Sachverständigen erstellt wird, ist es auch vor Gericht als Beweismittel zugelassen.

Klassische Anlässe zur Beauftragung eines Gutachters sind:

  • Vermögensauseinandersetzungen, z.B. bei Erb- und Scheidungsfällen
  • Dokumentation des Verkehrswerts gegenüber dem Finanzamt
  • Als Grundlage zum Ankauf von Immobilien
  • Zur Feststellung von Betriebsvermögen
  • Bei Zwangsversteigerungen.

Die Kosten für eine kurze Stellungnahme zum Verkehrswert belaufen sich auf 476 €.

Die Kosten für ein Wertgutachten sind zwischen Gutachter und Auftraggeber frei verhandelbar.

In der Regel sind die Kosten von der Art und der Lage der Immobilie sowie deren Zustand abhängig. Auch spielen Art und Umfang des Gutachtens und der erwartete Verkehrswert eine Rolle. Je höher der erwartete Verkehrswert, desto höher sind auch die Kosten für das Wertgutachten. Bei einem Verkehrswert bis zu 400.000 € liegen die Kosten bei ca. 1000 € bis 1.200 €. Darüber bei 1.800 € bis 2.000 €.