Energieausweis

Der Energieausweis zeigt die Energieeffizienz eines Gebäudes an. Mit Hilfe des Energieausweises kann der künftige Mieter oder Käufer den Energieverbrauch des Hauses einschätzen.

Wird ein Haus oder eine Wohnung neu vermietet oder verkauft, so ist der Hauseigentümer verpflichtet den Kauf- oder Mietinteressenten einen Energieausweis vorzuzeigen bzw. auszuhändigen. Bei Verstoß gegen diese Verpflichtung drohen Bußgelder bis zu 15.000 €. Außerdem ist der Energiekennwert aus dem Ausweis in Immobilienanzeigen anzugeben.

Es gibt zwei Arten des Energieausweises:
Der Verbrauchsausweis ist bei Wohngebäuden ab Baujahr 1979 und für ältere Gebäude mit mindestens fünf Wohneinheiten vorgesehen. Hier wird der Energiekennwert aus den Verbrauchsabrechnungen der letzten drei Jahre errechnet.
Gebäude die bis 1978 erbaut wurden und die weniger als fünf Wohneinheiten beinhalten benötigen den Bedarfsausweis. Für diesen wird die Gebäudesubstanz (Außenwände, Dachdämmung, Fenster, Heizungsanlage etc.) begutachtet und daraus der Energiekennwert berechnet.

Herzstück eines jeden Energieausweises ist die Farbskala von grün über gelb bis rot mit den Effizienzklassen A+ bis H, die wir von Elektrogeräten kennen. Je weiter der Energiekennwert im grünen Bereich liegt, desto geringer ist der Energieverbrauch des Hauses.

Die Kosten für Ihren Energieausweis liegen bei 325 €.